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Die Leugnung historischer Fakten rechtfertige die Einordnung, dass der Buchinhalt umstritten sei. Der Einordnungshinweis verstoße auch nicht gegen die Grundrechte des Buchautors. Außerdem ...
Er sah den Buchumschlag »in Kunstseide gebunden« und erkannte im Buchinhalt »den Charakter des grob Unzüchtigen«. Tatsächlich sind die Erinnerungen des Londoner Freudenmädchens weder kunsts ...